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Veröffentlichungen

Juristische Veröffentlichungen
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Juristische Veröffentlichungen
- Monographien -
8. Neumann, Telekommunikationsrecht kompakt - Band 2: Kundenschutz und das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten, Deutscher Fachverlag, Fachmedien Recht und Wirtschaft, Schriftenreihe Kommunikation & Recht, Frankfurt a. M., 2023, 204 Seiten, ISBN 978-3-8005-1848-7. (kurz [125])

deutsche Zusammenfassung
7. Neumann, Telekommunikationsrecht kompakt - Marktregulierung, Frequenzverwaltung und Netzausbaurecht nach der Reform 2021, Deutscher Fachverlag, Fachmedien Recht und Wirtschaft, Schriftenreihe Kommunikation & Recht, Frankfurt a. M. 2022, 200 Seiten, ISBN 978-3-8005-1818-0. (kurz [120])

deutsche Zusammenfassung
6. Neumann / Sickmann / Alkas / Koch, Reformbedarf des europäischen Rechtsrahmens für elektronische Kommmunikation - Recht und Ökonomie der Telekommunikationsregulierung in Zeiten der Gigabit-Gesellschaft, Deutscher Fachverlag, Fachmedien Recht und Wirtschaft, Frankfurt a. M. 2017, 372 Seiten, ISBN 978-3-8005-1666-7. (kurz [104])

deutsche Zusammenfassung
5. Neumann / Koch, Telekommunikationsrecht, Deutscher Fachverlag, Fachmedien Recht und Wirtschaft, Frankfurt a. M. 2013, 536 Seiten, ISBN 978-3-8005-1492-2. (kurz [81])

n. v.
4. Koenig / Kulenkampff / Dieke / Katzschmann / Kühling / Loetz / Neumann, Reform des Weltpostvereins, Verlagshaus Monsenstein und Vannerdat, Edition Octopus, Münster 2005, 256 Seiten, ISBN 3-86582-250-9. (kurz [53])

Der Weltpostverein ist die zweitälteste internationale Organisation. Seit seiner maßgeblich auf Initiative des Generalpostmeisters Heinrich von Stephan erfolgten Gründung 1874 haben sich die wirtschaftlichen und politischen Strukturen weltweit fundamental geändert. Geblieben ist jedoch das Bedürfnis nach einer internationalen Zusammenarbeit zur Gewährleistung der grenzüberschreitenden Postzustellung als Rückgrat der nicht elektronischen Kommunikation. Die dem Buch zugrunde liegende Studie ist aus einer Untersuchung hervorgegangen, die im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit zwischen dem Herbst 2003 und dem Sommer 2004 erstellt wurde. Das zentrale Ziel der Studie bestand darin, eine ordnungspolitische Perspektive für die Reform des Weltpostvereins zu entwickeln, um die in der Zeit staatlicher Postverwaltungen gegründete Organisation in einem Umfeld zukunftsfähig zu machen, in dem die Bedeutung privatisierter - und auch anderer privater - Postunternehmen zunimmt, zugleich aber viele Staaten den Postbetrieb nach wie vor hoheitlich organisiert haben.
3. TelekommunikationsrechtKoenig / Loetz / Neumann, Telekommunikationsrecht, UTB/Verlag Recht und Wirtschaft, Betriebs-Berater Studium, Heidelberg 2004, 238 Seiten, ISBN 3-8252-2620-4. (kurz [45])

Das Buch bietet eine kompakte Darstellung des deutschen Telekommunikationsrechts nach der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes im Jahre 2004. Ausgangspunkt sind die technischen und ökonomischen Grundlagen des Telekommunikationssektors. Danach wird angesichts der steigenden Bedeutung der Harmonisierung auf EG-Ebene der gemeinschaftsrechtliche Hintergrund aufgezeigt und so der formellen Verschränkung der nationalen Regulierungsverfahren mit der europäischen Ebene Rechnung getragen. Den Schwerpunkt des Buches bildet das neue deutsche Telekommunikationsrecht. Dabei wird deutlich zwischen der ökonomisch und nicht ökonomisch motivierten Regulierung unterschieden. Ergänzend wird die institutionelle Ausgestaltung der Regulierung einschließlich verfahrensrechtlicher Gesichtspunkte erläutert.


Rezensionen: Säcker, in: K&R 2005, 32; Müller, in: MMR 5/2005, XXVII; König, in: CR 2005, R59; Holznagel/Rosengarten, in: DVBl. 2005, 897


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2. Novellierung des TKGKoenig / Loetz / Neumann, Die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes, Verlagshaus Monsenstein und Vannerdat, MV Wissenschaft, Münster 2003, 193 Seiten, ISBN 3-936600-76-7. (kurz [26])

Der neue Rechtsrahmen der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet der elektronischen Kommunikation stellt den mit der Umsetzung betrauten deutschen Gesetzgeber vor erhebliche gesetzgebungstechnische und konzeptionelle Herausforderungen. Während einerseits der Umfang der bestehenden Umsetzungsspielräume nur schwer aus den komplizierten EG-rechtlichen Vorgaben zu bestimmen ist, muss der Gesetzgeber andererseits auch die Einschränkungen beachten, die sich für ihn aus Verfassungsrecht ergeben. Das Buch unterzieht diese Fragen einer rechtswissenschaftlichen Analyse und zeigt die bestehenden Umsetzungsmöglichkeiten auf.
Der unmittelbar durch den neuen gemeinschaftlichen Rechtsrahmen erzeugte Anpassungsbedarf des deutschen Telekommunikationsrechts beschränkt sich allerdings nicht auf den materiell-rechtlichen Bereich. Auch die Regulierungsverfahren werden unter dem Einfluss des EG-Rechts in zum Teil erheblichem Umfang zu modifizieren sein. Darüber hinaus bietet die so genannte "große TKG-Novelle" aber auch die Gelegenheit, die Erfahrungen aus der nunmehr bald siebenjährigen Anwendung des TKG umzusetzen. Vor diesem Hintergrund legt das Buch auch die gemeinschafts- und verfassungsrechtlichen Möglichkeiten zur Optimierung der Verwaltungs- und Rechtsbehelfsverfahren dar.


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1. Funktionsfaehiger WettbewerbKoenig / Vogelsang / Kühling / Loetz / Neumann, Funktionsfähiger Wettbewerb auf den Telekommunikationsmärkten, Verlag Recht und Wirtschaft, Schriftenreihe Kommunikation & Recht, Band 16, Heidelberg 2002, 255 Seiten, ISBN 3-8005-1318-8. (kurz [23])

Das deutsche Telekommunikationsrecht steht am Scheideweg. Einerseits erfordert der einsetzende Wettbewerb eine Anpassung der bestehenden Regulierungsinstrumente, andererseits werden neue Gefährdungen für eine nachhaltig wettbewerbliche Entwicklung der deutschen Telekommunikationsmärkte erkennbar. Der Gesetzgeber hat den daraus resultierenden Konflikt zwischen dem Fernziel einer Deregulierung dieser Märkte und der Notwendigkeit regulatorischer Eingriffe in die Marktprozesse zur Erreichung dieses Ziels am Begriff des funktionsfähigen Wettbewerbs festgemacht.
Das Buch analysiert diesen Zentralbegriff des deutschen Telekommunikationsrechts aus ökonomischer und juristischer Perspektive. Der dabei verfolgte interdisziplinäre Ansatz wird auch dazu genutzt, die Debatte über die Novellierung des TKG um konkrete Vorschläge zur Optimierung und partiellen Rückführung der bestehenden Regulierung des Telekommunikationssektors zu bereichern. Besondere Berücksichtigung erfahren hierbei die Vorgaben des neuen Rechtsrahmens der Europäischen Gemeinschaft für die mitgliedstaatliche Telekommunikationsregulierung der Zukunft.


Rezensionen: Becker, in: ZHR 167 (2003), 736; Moritz, in: TKMR 2003, 381; Schreiter / Winkler, in: MMR 5/2003, XXIII


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- Herausgeberschaft -
3. Koch / Neumann, Synopse zum Telekommunikationsgesetz 2004/2012 mit Gesetzgebungsmaterialien, Deutscher Fachverlag, Fachmedien Recht, Frankfurt a. M. 2012, 519 Seiten, ISBN 978-3-8005-1563-9. (kurz [72])

deutsche Zusammenfassung
2. Trusted ComputingKoenig / Neumann / Katzschmann, Trusted Computing, Verlag Recht und Wirtschaft, Schriftenreihe Kommunikation & Recht, Band 22, Heidelberg 2004, 191 Seiten, ISBN 3-8005-1341-2. (kurz [39])

Ausgewiesene Kenner der Materie erläutern in diesem Sammelband sowohl die technischen Hintergründe als auch die urheber- und wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen des Konzepts vertrauenswürdiger Systemumgebungen ("Trusted Computing").
Aufgezeigt werden außerdem die Vor- und Nachteile aus Sicht des Datenschutzes sowie die gesellschaftspolitischen Implikationen dieser neuen Technologie. Der dabei verfolgte interdisziplinäre Ansatz erlaubt eine umfassende Bestandsaufnahme und einen hierauf gründenden Ausblick auf Chancen und Risiken des "Trusted Computing". Das Werk zeichnet sich u. a. dadurch aus, dass komplexe technische Zusammenhänge auch für Nichttechniker verständlich gemacht werden. Außerdem beinhaltet das Buch konstruktive Kritik aus technischer, rechtlicher und gesellschaftspolitischer Sicht mit Handlungsempfehlungen für Politik und Wirtschaft.


Rezensionen: Wobst, in: iX 9/2004, 131


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1. Festschrift fuer CelsenKoch / Neumann, Ut desint vires, tamen est laudanda voluntas - Festschrift für Christian Celsen zum Bestehen des ersten juristischen Staatsexamens, Verlagshaus Monsenstein und Vannerdat, Edition Octopus, Münster 2001, 337 Seiten, ISBN 3-935363-01-X. (kurz [13])

Christian Celsen feierte am 12. November 2001 das Bestehen seines ersten juristischen Staatsexamens. Freunde, Kollegen, Schüler und ihm völlig Unbekannte haben sich zu diesem Anlass zu einer Festschrift zusammengefunden, um dem zu Ehrenden zu gratulieren. Die Themen der Beiträge spiegeln die reichhaltigen Interessen des zu Ehrenden wider, namentlich die integrative Verknüpfung der Rechts- mit den Brauwissenschaften.


Rezensionen: Hartmann, in: alexander-hartmann.de


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- Kommentierungen -
8. Neumann, Kommentierung zu §§ 23, 26, 27, 28, 29, 195, 196 TKG, in: Säcker/Körber (Hrsg.), TKG - TTDSG, 4. A., Frankfurt am Main 2023. (kurz [124])

deutsche Zusammenfassung
7. Kühling/Neumann, Kommentierung zu §§ 35, 36, 49 TKG, in: Säcker/Körber (Hrsg.), TKG - TTDSG, 4. A., Frankfurt am Main 2023. (kurz [123])

deutsche Zusammenfassung
6. Busch / Neumann, Kommentierung zu § 17 StVG, in: Kunz (Hrsg.), Eisenbahnrecht, 39. Ergänzungslieferung (Oktober 2014), Baden-Baden. (kurz [90])

n. v.
5. Neumann / Thomaschki, Kommentierung zu §§ 21, 22, 23 TKG, in: Säcker (Hrsg.), TKG - Telekommunikationsgesetz, 3. A., Frankfurt am Main 2013. (kurz [80])

Die Kommentierung erläutert die Vorschriften des deutschen Telekommunikationsgesetzes (TKG) zu Zugangsverpflichtungen (§ 21), zu Zugangsvereinbarungen (§ 22) und zum Standardangebot (§ 23). Dabei wird jedesmal auch der richtlinienrechtliche Hintergrund ausdrücklich miteinbezogen.
4. Kühling / Neumann, Kommentierung zu §§ 25, 26, 39 TKG, in: Säcker (Hrsg.), TKG - Telekommunikationsgesetz, 3. A., Frankfurt am Main 2013. (kurz [79])

Die Kommentierung erläutert die Vorschriften des deutschen Telekommunikationsgesetzes (TKG) zu Anordnungen durch die Regulierungsbehörde (§ 25), zur Veröffentlichung (§ 26) von Maßnahmen der Regulierungsbehörde im Bereiche der Zugangsregulierung und zur Entgeltregulierung bei Endnutzerleistungen (§ 39). Dabei wird jedesmal auch der richtlinienrechtliche Hintergrund ausdrücklich miteinbezogen.
3. Thomaschki / Neumann, Kommentierung zu §§ 21, 22, 23 TKG, in: Berliner Kommentar zum Telekommunikationsgesetz, 2. A., Frankfurt am Main 2009. (kurz [67])

Die Kommentierung erläutert die Vorschriften des deutschen Telekommunikationsgesetzes (TKG) zu Zugangsverpflichtungen (§ 21), zu Zugangsvereinbarungen (§ 22) und zum Standardangebot (§ 23). Dabei wird jedesmal auch der gemeinschaftsrechtliche Hintergrund ausdrücklich miteinbezogen.
2. Kühling / Neumann, Kommentierung zu §§ 25, 26, 39 TKG, in: Berliner Kommentar zum Telekommunikationsgesetz, 2. A., Frankfurt am Main 2009. (kurz [66])

Die Kommentierung erläutert die Vorschriften des deutschen Telekommunikationsgesetzes (TKG) zu Anordnungen durch die Regulierungsbehörde (§ 25), zur Veröffentlichung (§ 26) von Maßnahmen der Regulierungsbehörde im Bereiche der Zugangsregulierung und zur Entgeltregulierung bei Endnutzerleistungen (§ 39). Dabei wird jedesmal auch der gemeinschaftsrechtliche Hintergrund ausdrücklich miteinbezogen.
1. Kühling / Neumann, Kommentierung zu §§ 25, 26, 39 TKG, in: Berliner Kommentar zum Telekommunikationsgesetz, Frankfurt am Main 2006. (kurz [54])

Die Kommentierung erläutert die Vorschriften des deutschen Telekommunikationsgesetzes (TKG) zu Anordnungen durch die Regulierungsbehörde (§ 25), zur Veröffentlichung (§ 26) von Maßnahmen der Regulierungsbehörde im Bereiche der Zugangsregulierung und zur Entgeltregulierung bei Endnutzerleistungen (§ 39). Dabei wird jedesmal auch der gemeinschaftsrechtliche Hintergrund ausdrücklich miteinbezogen.
- Aufsätze -
63. Neumann/Lißek, Rechtliche Maßnahmen zur Bewältigung der Energiekrise (4. Aktualisierung und Schluss), N&R 2023, 193. (kurz [129])

deutsche Zusammenfassung
62. Neumann/Lißek, Rechtliche Maßnahmen zur Bewältigung der Energiekrise (3. Aktualisierung), N&R 2023, 140. (kurz [128])

deutsche Zusammenfassung
61. Neumann, Rechtliche Maßnahmen zur Bewältigung der Energiekrise (2. Aktualisierung), N&R 2023, 88. (kurz [127])

deutsche Zusammenfassung
60. Neumann/Lißek, Rechtliche Maßnahmen zur Bewältigung der Energiekrise (1. Aktualisierung), N&R 2023, 17. (kurz [126])

deutsche Zusammenfassung
59. Neumann/Lißek, Rechtliche Maßnahmen zur Bewältigung der Energiekrise, N&R 2022, 258. (kurz [122])

deutsche Zusammenfassung
58. Neumann, Das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten, N&R 2022, 134. (kurz [121])

n. v.
57. Neumann / Sickmann, Erweiterte marktmachtunabhängige („symmetrische“) Zugangsverpflichtungen im neuen Telekommunikationsrecht, N&R 2020, 208. (kurz [116])

n. v.
56. Neumann, Reform des Rechtswegs im Telekommunikationsrecht?, N&R 2020, 148. (kurz [115])

n. v.
55. Neumann, Erste Schritte auf dem Weg zur Umsetzung des europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation - Die Eckpunkte zur TKG-Novelle 2019, N&R 2019, 152. (kurz [114])

n. v.
54. Neumann, Das Ergebnis der Trilog-Verhandlungen zum Kodex für die elektronische Kommunikation im Bereich der Marktregulierung, N&R 2018, 204. (kurz [112])

n. v.
53. Sickmann / Neumann, "Digitalland" Deutschland? Telekommunikationspolitische Ziele im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Wirtschaftsdienst 2018, 333. (kurz [110])

n. v.
52. Neumann / Sickmann, Schaffung eines rechtlich abgesicherten Anspruchs auf einen Zugang zum schnellen Internet - Eine Analyse der Zielvorgabe im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, N&R-Beilage 1/2018, 1. (kurz [109])

n. v.
51. Sickmann / Neumann, Regulierungsferien für Koinvestitionen? Die Diskussion um Art. 74 eines künftigen europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation, K&R 2018, 92. (kurz [105])

n. v.
50. Neumann / Neumann, Mehr Transparenz bei Geodaten - Zum aktuellen Stand der Geodateninfrastruktur und zu ihrer Relevanz für das Bau- und Immobilienrecht, BauR 2017, 26. (kurz [103])

n. v.
49. Neumann, Der Kommissionsvorschlag für einen europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation - Geplante Änderungen im Bereich der Marktregulierung, N&R 2016, 262. (kurz [102])

n. v.
48. Neumann, Durchführung eines Konsolidierungsverfahrens vor Erlass einer Entgeltgenehmigung? Zugleich Anmerkung zum Urteil des EuGH vom 14. Januar 2016 – Rs. C-395/14, N&R 2016, 146. (kurz [101])

n. v.
47. Neumann, Telekommunikationsdatenschutz für geschlossene Benutzergruppen nach der TKG-Novelle 2012 - Sind Betreiber von Krankenhäusern, Hotels und Gaststätten beim Angebot von Telekommunikationsdiensten noch an §§ 91 ff. TKG gebunden?, RDV 2014, 307. (kurz [91])

n. v.
46. Neumann, Anschlusssperre wegen Zahlungsverzugs beim Handykauf? Vorgaben für das Leistungsverweigerungsrecht nach § 45k Abs. 2 TKG, MMR 2014, 581. (kurz [89])

n. v.
45. Neumann, Das Arbeitsverhältnis als (telekommunikations-) rechtsfreie Zone? - Zur Anwendung des TKG auf Arbeitgeber bei Gestattung der privaten Nutzung von Telefon und Internet, K&R 2014, 320. (kurz [87])

n. v.
44. Neumann, Das Eisenbahnrecht in den Jahren 2012/2013, N&R 2013, 199. (kurz [82])

n. v.
43. Neumann, Vorgaben des europäischen Datenschutzrechts für die Abtretung von Telekommunikationsentgeltforderungen - Zugleich Anmerkung zum Urteil des EuGH v. 22.11.2012 - Rs. C-119/12, CR 2013, 21. (kurz [78])

n. v.
42. Neumann, Insolvenzrechtliche Anfechtbarkeit von Ratenzahlungen auf Mindestlizenzgebühren?, ZUM 2012, 959. (kurz [77])

n. v.
41. Neumann, Reisekosten von Behördenvertretern im (verwaltungs-) gerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahren, DÖV 2012, 510. (kurz [75])

n. v.
40. Neumann, Kommunale Daseinsvorsorge im Bereich der Telekommunikation: Das Beispiel öffentlicher Münz- und Kartentelefone, KommJur 2012, 161. (kurz [74])

n. v.
39. Neumann, Abtretung von Telekommunikationsentgeltforderungen an Inkassounternehmen - Zur Auslegung von § 97 Abs. 1 S. 3 TKG und Art. 6 der Richtlinie 2002/58/EG nach dem Vorlagebeschluss des BGH vom 16.2.2012, CR 2012, 235. (kurz [73])

n. v.
38. Neumann, Aktuelle Entwicklungen zur postrechtlichen Entgeltregulierung - zugleich Anmerkung zu den Entscheidungen des BVerfG vom 22. August 2011, des OVG Münster vom 15. September 2011 und des VG Köln vom 1. September 2011, N&R-Beilage 4/2011, 1. (kurz [70])

n. v.
37. Neumann, Beihilfefähigkeit von Anschlussheilbehandlungen, VBlBW 2011, 268. (kurz [69])

n. v.
36. Neumann, Das Eisenbahnrecht in den Jahren 2008/2009, N&R 2009, 176. (kurz [68])

Anknüpfend an den Vorjahresbericht (Ehricke, N&R 2008, 111) werden in dem Beitrag die jüngsten Entwicklungen des Eisenbahnrechts in der Gesetzgebung und Rechtsanwendung skizziert, soweit sie netzwirtschaftsrechtliche Bezüge aufweisen.
35. Koenig / Neumann, Standardisierung – ein Tatbestand des Kartellrechts?, WuW 2009, 382. (kurz [65])

Durch die Gewährleistung vertikaler sowie horizontaler Interoperabilität trägt die Standardisierung von Gütern und Herstellungsmethoden maßgeblich dazu bei, dass Handelshemmnisse im Binnenmarkt abgeschafft werden und ein Milieu erzeugt wird, in dem Innovationen durch Wettbewerb gefördert werden. Der Beitrag arbeitet die kartellrechtlichen Anforderungen an eine Standardisierung durch das Zusammenwirken mehrerer Marktteilnehmer (kooperative Standardisierung) heraus.
34. Koenig / Neumann, Ausübung von Leistungsverweigerungsrechten durch regulierte Netzbetreiber - das Beispiel des eisenbahnrechtlichen Schienenzugangsanspruchs, VerwArch 2008, 1. (kurz [63])

Der Beitrag befasst sich mit dem Spannungsverhältnis zwischen dem sektorspezifischen Anspruch auf Netzzugang und der Möglichkeit, die (Netzzugangs-) Leistung unter Hinweis auf ein Leistungsverweigerungsrecht zu verweigern. Diese allgemeine netzwirtschaftsrechtliche Frage wird am Beispiel des eisenbahnrechtlichen Anspruchs auf Schienenzugang vertieft.
33. Neumann, Die gemeinschaftsrechtliche Prüfungskompetenz des Bundespräsidenten, DVBl 2007, 1335. (kurz [61])

Existenz und Reichweite der Prüfungskompetenz des Bundespräsidenten bei der Ausfertigung von Gesetzen sind nicht nur ein staatsrechtlicher Klassiker, sondern auch von aktueller politischer Relevanz. Wenig beleuchtet ist demgegenüber die Frage, ob der Bundespräsident die Vereinbarkeit von Gesetzen mit Gemeinschaftsrecht überprüfen darf und ggf. auch muss. Angesichts der nach wie vor zunehmenden Bedeutung des Gemeinschaftsrechts für die mitgliedstaatliche Rechtssetzung steht diese wissenschaftliche Zurückhaltung in erheblichem Widerspruch zu der potentiellen praktischen Bedeutung dieser Fragestellung. Der Beitrag untersucht die einschlägigen verfassungs- und gemeinschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen und zeigt Geltungsgrund und Grenzen einer solchen Prüfungskompetenz des Bundespräsidenten auf.
32. Dahlke / Neumann, Innovationen und Investitionen durch Regulierung - zur wettbewerbspolitischen Forderung nach Deregulierung und regulierungsfreien Räumen, CR 2006, 377. (kurz [57])

Mit der Forderung nach einer Regulierungsfreistellung für den Ausbau des Glasfasernetzes der Deutschen Telekom AG (DTAG) wurde zugleich eine Diskussion um den Nutzen der sektorspezifischen Regulierung angestoßen. Die Deregulierungsvorstellungen regulierter Unternehmen fanden dabei Unterstützung sowohl aus dem politischen Raum als auch von Seiten verschiedener Unternehmensberatungen und wirtschaftswissenschaftlicher Institute. Der Beitrag erinnert vor diesem Hintergrund an Funktion und Nutzen der telekommunikationsrechtlichen Regulierung. Zugleich unterzieht er die aktuelle Deregulierungsdebatte einer kritischen Würdigung.
31. Koenig / Neumann / Senger, Gesetzliche Ausgestaltung des regulierungsbehördlichen Ermessens im Telekommunikationsrecht, MMR 2006, 365. (kurz [56])

Nach Auffassung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat der deutsche Gesetzgeber bei der Umsetzung der Richtlinien zur elektronischen Kommunikation das Ermessen der Regulierungsbehörde unzulässig beschränkt. Träfe diese Rechtsauffassung zu, stünden die gesetzlichen Grundlagen der Zugangs- und Entgeltregulierung in weiten Teilen zur Disposition. Planungs- und Rechtssicherheit wären dem deutschen Telekommunikationsmarkt für kaum absehbare Zeit genommen. Der Beitrag zeigt, dass die Ansicht der Kommission schon dem Grunde nach unzutreffend und insbesondere auch im konkreten Fall unbegründet ist.
30. Koenig / Neumann / Schellberg, Neue Spielregeln für den Zugang zur Eisenbahninfrastruktur als Voraussetzung für chancengleichen Wettbewerb auf der Schiene, WuW 2006, 139. (kurz [55])

Seit der Novelle des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) vom 27. April 2005 nimmt die Regulierung der Schienenwegeentgelte erste Formen an. Damit wird erstmals auch ein sonderkartellrechtliches Instrumentarium zur Kontrolle der Bedingungen für den Zugang zu den Schienenwegen geschaffen. Auch die Nutzungsbedingungen für die Infrastruktur werden auf dieser Weise einer besonderen wettbewerbsrechtlichen Kontrolle zugeführt, die aufgrund ihrer weitreichenden Nichtduplizierbarkeit nicht bloß eine wesentliche, sondern eine unentbehrliche Einrichtung und damit gewissermaßen eine "crucial facility" für die wettbewerbliche Betätigung auf den nachgelagerten Eisenbahnmärkten ist. Nach einer kurzen Vorstellung des Konzepts der eisenbahnrechtlichen Entgeltregulierung analysiert der Beitrag den spezifisch eisenbahnrechtlichen Begriff der Entgeltgrundsätze, die der Netzbetreiber der Regulierungsbehörde zum Zwecke einer fakultativen Ex-ante-Regulierung vorlegen muss. Auf diese Weise wird ein hoheitlicher Prüfungsmaßstab gewonnen, an dem die Entgeltgrundsätze zu messen sind, zu deren Kontrolle im Rahmen der eisenbahnrechtlichen Entgeltregulierung auch die Kontrolle der konkreten Entgelthöhen tritt. Für die praktische Ausgestaltung dieser Entgeltregulierung für die Schienenwegenutzung lassen sich Konzepte der energiewirtschaftlichen Methodenregulierung und die Erfahrungen aus der Telekommunikationsregulierung nutzbar machen.
29. Koenig / Neumann, Legitimation durch Regulierungsverfahren?, CR 2005, 487. (kurz [50])

Mittlerweile sind die ersten Weichen für die Telekommunikationsregulierung der nächsten Generation gestellt. Die ersten Entwürfe für die Definition und Analyse regulierungsbedürftiger Telekommunikationsmärkte wurden auf europäischer Ebene notifiziert, mit dem Entwurf für die Marktdefinition und -analyse im Bereich der Mobilfunknetzterminierung wurde der mit dem wohl größten öffentlichen Interesse erwartete Maßnahmenentwurf unlängst zur nationalen Konsultation gestellt und mittlerweile ist sogar die erste Regulierungsverfügung - für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung - erlassen worden. Der Beitrag zieht vor diesem Hintergrund eine erste Zwischenbilanz der Erfahrungen mit den neu etablierten Regulierungsverfahren und diskutiert hierbei zu Tage getretene Anwendungsprobleme und Rechtsfragen.
28. Fuchs / Neumann, Die Nichtberücksichtigung von Krankheitssemestern für den Freiversuch nach § 25 JAG NRW, NWVBl. 2005, 128. (kurz [49])

§ 25 des nordrhein-westfälischen Juristenausbildungsgesetzes sieht die Möglichkeit eines Freiversuches vor. Ähnliche Vorschriften finden sich in den Juristenausbildungsordnungen aller Bundesländer. Der Beitrag untersucht mit der Möglichkeit der Nichtanrechnung von Krankheitssemestern ein für die Verwaltungspraxis der Landesjustizprüfungsämter und die betroffenen Studierenden besonders bedeutsamen Teilaspekt des Freiversuches.
27. Koenig / Neumann, Neue wettbewerbspolitische und -rechtliche Entwicklungen zum "Trusted Computing", DuD 2004, 555. (kurz [44])

Sowohl die Spezifikationsarbeit der Trusted Computing Group (TCG) als auch die Entwicklung der Next-Generation Secure Computing Base (NGSCB) durch das Unternehmen Microsoft sind nicht nur aus sicherheitstechnischer Perspektive von großem Interesse. Beide Tätigkeiten werfen auch grundlegende wettbewerbspolitische und -rechtliche Fragestellungen auf. Der Beitrag führt in diese ein und beleuchtet insbesondere einschlägige aktuelle Entwicklungen.
26. Neumann, Standortinformationen für Rettungsdienste, MedR 2004, 256. (kurz [43])

Eine Vorschrift der am 24. April 2002 in Kraft getretenen Richtlinie über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten ist nicht nur für den Telekommunikationsrechtler von Interesse, sondern gleichermaßen für das Rettungsdienstwesen und damit auch für den medizinischen Bereich. Art. 26 Universaldienstrichtlinie enthält Vorgaben zur einheitlichen europäischen Notrufnummer 112. Die Mitgliedstaaten sind hiernach verpflichtet sicherzustellen, dass alle Endnutzer öffentlich zugänglicher Telefondienste gebührenfreie Notrufe mit der Notrufnummer 112 durchführen können. Außerdem müssen diese Notrufe "angemessen entgegengenommen und auf eine Weise bearbeitet werden, die der nationalen Rettungsdienstorganisation am besten angepasst ist und den technischen Möglichkeiten der Netze entspricht". Insoweit schreibt Art. 26 Universaldienstrichtlinie den bisherigen Rechtsrahmen fort. Zugleich werden in diesem Sachzusammenhang aber auch zwei neue Vorgaben geschaffen. So verpflichtet Art. 26 Abs. 4 Universaldienstrichtlinie die Mitgliedstaaten, die angemessene Information der Bürger über Bestehen und Nutzung der einheitlichen europäischen Notrufnummer 112 zu gewährleisten. Vor allem aber greift Art. 26 Universaldienstrichtlinie mit der in Absatz 3 verankerten Pflicht der Mitgliedstaaten, die Ãœbermittlung des Anruferstandorts durch die Betreiber von Telefonnetzen an die Notrufabfragestellen (Public Safety Answering Points, PSAP) sicherzustellen, auch die neuen Möglichkeiten auf, die sich durch die Weiterentwicklung der Telekommunikationstechnik ergeben haben. Der Beitrag erläutert die letztgenannte neue Vorgabe.
25. Stadler / Neumann, Gebühren für die Zuteilung von Nummern an Internetzugangsanbieter, JurPC-WebDok. 178/2004. (kurz [42])

Nach wie vor ist der so genannte schmalbandige Internetzugang im Privatkundenbereich praktisch überaus relevant. Der Internetzugangsanbieter stellt hierzu einen so genannten Einwahlknoten (Point of Presence) zur Verfügung, den der Nutzer über eine normale Telefonverbindung anwählt und der ihm den Zugang zum Internet eröffnet. Der Nutzer adressiert den Einwahlknoten - wie bei einem normalen Anruf im Telefonnetz - mittels einer Rufnummer, die dem Internetzugangsanbieter von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) zugeteilt wird. Für diese Zuteilung verlangt die RegTP eine Gebühr in Höhe von 2 600 EUR pro Rufnummer. Der Beitrag unterzieht diese Regulierungspraxis einer kritischen Würdigung.
24. Koenig / Neumann, Telekommunikationsrechtliche Ansprüche auf Leistungen der Fakturierung und des Inkassos für Internet-by-Call-Dienstleistungen, K & R-Beilage 3/2004, 1. (kurz [41])

Die Frage, inwieweit ein marktbeherrschender Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen verpflichtet ist, für seine Wettbewerber Leistungen der Fakturierung und des Inkassos zu übernehmen, ist seit jeher hochumstritten. Während dies hinsichtlich der fallweisen Betreiberauswahl (Call-by-Call) für Sprachverbindungen stets als telekommunikationsrechtliche Problematik behandelt wurde, ist bei der fallweisen Auswahl des Internetzugangsanbieters (Internet-by-Call) schon die Anwendbarkeit des Telekommunikationsgesetzes (TKG) umstritten. Anliegen des Beitrages ist zunächst die regulatorische Einordnung des Diensteangebots eines Internet-by-Call-Anbieters in das deutsche Telekommunikations- und Telediensterecht. Darauf aufbauend wird die Reichweite der telekommunikationsrechtlichen Ansprüche auf Leistungen der Fakturierung und des Inkassos für Internet-by-Call-Dienstleistungen herausgearbeitet. Abschließend werden vor dem Hintergrund der EG-rechtlichen Vorgaben die im Zuge der TKG-Novelle zu erwartenden Neuerungen dargestellt.
23. Loetz / Neumann, The Scope of Sector-specific Regulation in the European Regulatory Framework for Electronic Communications, German Law Journal 4 (12) 2003, 1307. (kurz [38])

Der Rechtsrahmen der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet der elektronischen Kommunikation enthält viele detaillierte und komplizierte Vorhaben für die Ausgestaltung der sektorspezifischen Regulierung der Telekommunikationsmärkte. Bemerkenswerterweise ist er jedoch hinsichtlich der Frage, welche Märkte zu regulieren sind, eher zurückhaltend. Im gegenwärtigen Umsetzungsprozess hat dies zu Verwirrung und zahlreichen Missverständnissen geführt. Der Beitrag möchte daher den von der Rahmenrichtlinie etablierten Mechanismus erläutern, mittels dessen die Märkte festgelegt werden, welche zumindest potentiell der sektorspezifischen Regulierung unterliegen. Auf nationaler Ebene wurde am 30. April 2003 ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit sowie am 15. Oktober 2003 der nachfolgende Regierungsentwurf für ein neues Telekommunikationsgesetz vorgelegt. Diese Entwürfe können als Beispiel dafür dienen, wie die sektorspezifische Regulierung unter Wahrung des gemeinschaftsrechtlichen Umsetzungsspielraums in Einklang mit allgemeinen Erkenntnissen der Wettbewerbspolitik gebracht werden kann.
22. Koenig / Neumann, Standardisierung und EG-Wettbewerbsrecht - ist bei vertrauenswürdigen Systemumgebungen wettbewerbspolitisches Misstrauen angebracht?, WuW 2003, 1138. (kurz [35])

Eine Gruppe einflussreicher Unternehmen der Hard- und Softwarebranche entwickelt und implementiert derzeit Standards für vertrauenswürdige Systemumgebungen. Diese auch als "Trusted Computing" bekannte Technologie könnte schon in den nächsten Jahren am Markt etabliert sein und die betroffenen Märkte nachhaltig prägen. Damit werden nicht nur die Hersteller von Sicherheitstechnik und insbesondere die weitgehend europäische Smartcard-Industrie mit neuen Rahmenbedingungen konfrontiert werden. Vertrauenswürdige Systemumgebungen können auch zur Realisierung verbesserter Systeme der digitalen Rechteverwaltung (Digital Rights Management, DRM) verwendet werden und somit der US-amerikanisch geprägten Medienbranche bei der Verwirklichung ihrer Geschäftsmodelle helfen. Schließlich ist unklar, welche Rolle freie, quelloffene Software - und damit die so genannte Open-Source-Bewegung - in vertrauenswürdigen Systemumgebungen noch spielen kann. Vor diesem industriepolitischen Hintergrund sind die Bestrebungen zur Etablierung derartiger Systemumgebungen zu sehen, die der Beitrag einer kritischen wettbewerbsrechtlichen Analyse unterzieht.
21. Koenig / Neumann, TCPA, TCG, Palladium und NGSCB - Anforderungen des EG-Wettbewerbsrechts an vertrauenswürdige Systemumgebungen, MMR 2003, 695. (kurz [34])

Unter dem Stichwort "Trusted Computing" wird derzeit ein technisches Konzept diskutiert, das die Computerindustrie sowie nachgelagerte Märkte der Unterhaltungs- und Medienwirtschaft nachhaltig verändern könnte. Ausgehend von einer Spezifikation, die von einer Gruppe führender Hard- und Softwarehersteller erarbeitet wurde, soll durch die Einführung vertrauenswürdiger Rechnerplattformen vornehmlich die Sicherheit technischer Systeme erhöht werden. Hierdurch ist aber die Herausbildung eines faktischen Standards zu erwarten, der wettbewerbliche Auswirkungen auf eine Vielzahl von Märkten haben wird. Gleiches gilt für die geplante Entwicklung eines vertrauenswürdigen Betriebssystems durch das Unternehmen Microsoft. Der Beitrag stellt die Technologie vertrauenswürdiger Systemumgebungen vor und skizziert die Anforderungen, die bei ihrer Markteinführung aus Sicht des EG-Wettbewerbsrechts erfüllt werden müssen.
20. Wolff / Neumann, Anordnung der Auskunft über Telekommunikationsverbindungsdaten gegen unbekannt?, NStZ 2003, 404. (kurz [32])

Nach § 100g Abs. 1 StPO können Anbieter von Telekommunikationsdiensten verpflichtet werden, Auskunft über bestimmte Verbindungsdaten zu erteilen. Diese Anordnung hat nach § 100h Abs. 1 S. 1 StPO grundsätzlich den Namen, die Anschrift und die Kennung des Telekommunikationsanschlusses des Betroffenen zu enthalten. Bedeutung und Reichweite dieser Pflicht zur Bezeichnung des Betroffenen sind unklar. Von ihnen hängt allerdings häufig ab, ob Ermittlungen gegen unbekannt zum Erfolg führen können. Der Aufsatz untersucht, ob Anordnungen nach § 100h Abs. 1 S. 1 StPO auch gegen unbekannt ergehen können.
19. Neumann / Wolff, Informationsermittlung für Anordnungen nach §§ 100a und 100g StPO im Wege telekommunikationsrechtlicher Auskunftsverfahren, TKMR 2003, 110. (kurz [30])

Nach §§ 100b Abs. 2 S. 2 StPO und 100h Abs. 1 S. 1 StPO müssen Anordnungen, die Anbieter von Telekommunikationsdiensten dazu verpflichten, die Telekommunikation zu überwachen und aufzuzeichnen oder Verbindungsdaten mitzuteilen, den Namen, die Anschrift und die Kennung des Telekommunikationsanschlusses des Betroffenen enthalten. Sind diese Daten bekannt, können die Ermittlungsbehörden der Pflicht zur Bezeichnung des Betroffenen ohne weiteres nachkommen. Schwierigkeiten bereiten die genannten strafprozessualen Vorschriften jedoch, wenn die Angaben nicht vollständig bekannt sind. Ob trotz des insoweit eindeutigen Wortlauts der §§ 100b Abs. 2 S. 2 StPO und 100h Abs. 1 S. 1 StPO Maßnahmen auch gegen unbekannt möglich sind, ist umstritten. Der Streit verlöre indes erheblich an Bedeutung, ließen sich die benötigten Informationen regelmäßig über die im Telekommunikationsgesetz (TKG) vorgesehenen Auskunftsverfahren vervollständigen. Der Beitrag analysiert die Reichweite dieser Vorschriften.
18. Koenig / Loetz / Neumann, Sektorspezifische Regulierung im neuen Telekommunikationsrecht, K & R-Beilage 2/2003, 1. (kurz [29])

Der Beitrag zeigt die gemeinschaftsrechtlichen Spielräume bei der Umsetzung des neuen Rechtsrahmens auf dem Gebiet der Telekommunikation sowie deren Begrenzung durch verfassungsrechtliche Vorgaben auf. Des Weiteren skizziert er - ebenfalls unter Berücksichtigung des Spannungsfelds zwischen Gemeinschafts- und Verfassungsrecht - die Möglichkeiten zur Optimierung der Verwaltungs- und Rechtsbehelfsverfahren.
17. Vogelsang / Koenig / Kühling / Loetz / Neumann, "Workable Competition" in Telecommunications Markets - The Example of Germany, C.T.L.R. 2003, 68. (kurz [28])

Unmittelbar nach der vollständigen Entlassung der deutschen Telekommunikationsmärkte in den Wettbewerb mit der Aufhebung der letzten Monopolbereiche zum 1. Januar 1998 gab es keine Zweifel, dass in den regulierten Telekommunikationsmärkten kein funktionsfähiger Wettbewerb herrschte. Insofern schien eine exakte Bestimmung des Begriffs des funktionsfähigen Wettbewerbs zunächst entbehrlich, obwohl das Telekommunikationsgesetz dem Begriff sowohl als Regulierungsziel in § 2 Abs. 2 Nr. 2 TKG als auch bei der Beurteilung der Möglichkeit einer Optimierung oder Zurückführung der sektorspezifischen Regulierung in § 81 Abs. 3 TKG eine zentrale Rolle zuweist. Die mittlerweile erfolgte Intensivierung des Wettbewerbs macht es jedoch notwendig, das Konzept des funktionsfähigen Wettbewerbs schärfer zu konturieren. Der Beitrag will eine solche Konkretisierung sowohl aus rechtswissenschaftlicher als auch aus ökonomischer Sicht leisten. Dem kommt nicht nur für die Regulierung der deutschen Telekommunikationsmärkte und für ähnliche Regulierungsordnungen - wie dem österreichischen Telekommunikationsrecht - Bedeutung zu. Es betrifft vielmehr die grundlegende Frage der Funktionsfähigkeit von Telekommunikationsmärkten. Besondere Aufmerksamkeit wird dabei dem neuen Rechtsrahmen der Europäischen Gemeinschaft und seinem Paradigma des "wirksamen Wettbewerbs" zuteil.
16. Koenig / Neumann, Telekommunikationsrechtliche Regulierung von Domainnamen, CR 2003, 182. (kurz [27])

ENUM, einer Methode zur Abbildung von Telefonnummern auf Internet-Domainnamen, wird das Potential zugesprochen, die Konvergenz der Adressierungsmechanismen des herkömmlichen Telekommunikationssektors und der Internet-Branche zu fördern. Anders als die von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hoheitlich verwalteten Rufnummern werden Domainnamen unter der Top-Level-Domain (TLD) ".de" bislang von der DENIC Domain Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft eG (DENIC), einer privatrechtlich verfassten Genossenschaft, verwaltet. Durch ENUM scheint ein Namensraum zu entstehen, der diese bislang klare Grenzziehung aufzulösen droht. Flankiert wird diese Entwicklung der technologischen Rahmenbedingungen von der anstehenden Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Sie dient primär der Umsetzung des neuen Rechtsrahmens der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet der elektronischen Kommunikation, der u. a. auf dem Grundsatz der Technologieneutralität basiert und daher auch gemeinschaftsrechtlich eine stärkere hoheitliche Kontrolle der Internet-Adressierungsmechanismen erforderlich machen könnte.
15. Koenig / Neumann, Das Ende des sektorspezifischen Datenschutzes für die Telekommunikation?, ZRP 2003, 5. (kurz [25])

Die umfassende Modernisierung des Datenschutzrechts ist als ein wichtiges Reformprojekt für die neue Legislaturperiode geplant. Dies soll auch die Integration des Telekommunikations-Datenschutzrechts in das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) umfassen. Der Beitrag bewertet diesen Teilaspekt der Modernisierungsdiskussion.
14. Koenig / Vogelsang / Kühling / Loetz / Neumann, Der Begriff des funktionsfähigen Wettbewerbs im deutschen Telekommunikationsrecht, K & R 2003, 8. (kurz [24])

Gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 TKG ist die Sicherstellung eines chancengleichen und funktionsfähigen Wettbewerbs Ziel der telekommunikationsrechtlichen Regulierung. Zugleich weist § 81 Abs. 3 TKG dem Begriff des funktionsfähigen Wettbewerbs bei der Beurteilung der Möglichkeit einer Optimierung oder Zurückführung der sektorspezifischen Regulierung eine zentrale Rolle zu. Dennoch fehlt es bislang an einer genaueren Bestimmung des telekommunikationsrechtlichen Begriffs "funktionsfähiger Wettbewerb". Eine solche war unmittelbar nach der endgültigen Liberalisierung der deutschen Telekommunikationsmärkte weitgehend entbehrlich, da es damals unzweifelhaft war, dass in den regulierten Telekommunikationsmärkten kein funktionsfähiger Wettbewerb herrschte. Die mittlerweile erfolgte Intensivierung des Wettbewerbs macht es jedoch notwendig, das Konzept des funktionsfähigen Wettbewerbs schärfer zu konturieren. Eine solche Konturierung aus juristischer und ökonomischer Perspektive zu leisten ist Anliegen des Beitrags.
13. Koenig / Neumann, Die neue Top-Level-Domain ".eu" als Beitrag zum Auf- und Ausbau transeuropäischer Netze?, EuZW 2002, 485. (kurz [17])

Mit der Einführung der Top-Level-Domain ".eu" hat die Europäische Gemeinschaft nicht nur Neuland bei der Regulierung knapper Güter im Internet betreten. Erstmalig wurden auch die Vorschriften des EG-Vertrags über transeuropäische Netze als Grundlage einer in allen ihren Teilen verbindlichen, allgemein und unmittelbar in jedem Mitgliedstaat geltenden Regelung im Bereich der Telekommunikation aktiviert. Der Beitrag unterzieht dieses Vorgehen des Gemeinschaftsgesetzgebers, dem angesichts eines künftigen Wegfalls der sektorspezifischen Wettbewerbsregulierung im Telekommunikationssektor Beispielscharakter zukommen könnte, einer kritischen Würdigung.
12. Koenig / Neumann, Europas Identität im Internet - die Einführung der Top-Level-Domain ".eu", JurPC-WebDok. 154/2002. (kurz [16])

Die Einführung einer eigenen europäischen Top-Level-Domain ".eu" stellt das bislang wohl ehrgeizigste Projekt der Europäischen Gemeinschaft in Bezug auf die Regulierung knapper Güter im globalen Internet dar. Der Beitrag gibt einen ersten Überblick über die kürzlich in Kraft getretene Verordnung der Gemeinschaft, mit welcher die Grundlage für die neue Top-Level-Domain geschaffen wurde. Durch die kritische Auseinandersetzung mit der gewählten Rechtsgrundlage wird zugleich ein über den Sonderbereich der Domänennamenverwaltung hinausreichender Beitrag zur Dogmatik der Vorschriften des EG-Vertrags über transeuropäische Netze geleistet.
11. Koenig / Neumann, Die Ãœbermittlung von Entgeltdaten an Dritte durch Telekommunikationsdiensteanbieter, RTkom 2001, 226. (kurz [12])

Mit der Entwicklung neuer Telekommunikationsprodukte, die auf der Möglichkeit der fallweisen Inanspruchnahme eines Diensteangebotes beruhen (Call-by-Call, Internet-by-Call etc.), hat der Nutzer die Möglichkeit erhalten, die Angebote einer Vielzahl von Diensteanbietern zu nutzen. Dies hat insbesondere auch für die Abrechnung der in Anspruch genommenen Dienste Konsequenzen, da zum einen die geschuldeten Beträge oftmals sehr niedrig sind und zum anderen der Diensteanbieter die Identität des Nutzers zunächst nicht kennt, wenn nicht ausnahmsweise eine vorherige Anmeldung zur Nutzung des Dienstes erforderlich ist. Als Folge sieht sich der Teilnehmer in der Praxis zunehmend nicht mehr ausschließlich seinem Vertragspartner gegenüber, sondern auch anderen Unternehmen, die in den Vorgang der Abrechnung der in Anspruch genommenen Leistungen sowie des Einzugs der geschuldeten Entgelte eingebunden sind. Angesichts des besonderen Schutzniveaus, das für Daten aus dem Telekommunikationsbereich gilt, ergeben sich damit vielschichtige telekommunikations-datenschutzrechtliche Fragestellungen, die in diesem Beitrag erörtert werden.
10. Koenig / Neumann, Funktionsherrschaft und gemeinsame Infrastrukturnutzung beim Aufbau eines UMTS-Netzes, CR 2001, 589. (kurz [11])

In der Folge der Versteigerung der Lizenzen zum Betreiben von Übertragungswegen für Mobilkommunikationsdienstleistungen der dritten Generation (Universal Mobile Telecommunications System, UMTS) im August 2000 wurden schon bald Überlegungen angestellt, die beim Aufbau eines bundesweiten UMTS-Netzes anfallenden Kosten durch die gemeinsame Nutzung von Teilen der Infrastruktur (so genanntes "Infrastructure Sharing") zu senken. Mit einem "Thesenpapier" hat die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) am 5. Juni 2001 den Rahmen abgesteckt, innerhalb dessen die gemeinsame Infrastrukturnutzung zulässig ist, ohne einen Verstoß gegen die UMTS-Lizenzen zu begründen. Der Beitrag führt in die technischen Grundlagen der gemeinsamen Infrastrukturnutzung ein und erläutert die zentralen Aussagen des Thesenpapiers der RegTP vor dem Hintergrund der einschlägigen Lizenzvorschriften und der Vorgaben des Telekommunikationsrechts.
9. Koenig / Neumann, Die Telekommunikations-Datenschutzverordnung im Verordnungsgebungsverfahren, RDV 2001, 117. (kurz [10])

Am 17. Mai 2000 hat das Bundeskabinett den Entwurf einer novellierten Telekommunikations-Datenschutzverordnung (TDSV) beschlossen. Bevor die neue TDSV am 21. Dezember 2000 in Kraft treten konnte, wurde sie jedoch auf Betreiben des Bundesrates einigen Modifikationen unterzogen. Der Beitrag schildert diese Änderungen unter Berücksichtigung ihres materiell-rechtlichen Kontextes und unterzieht sie einer kritischen Würdigung
8. Koenig / Neumann, Gemeinsame Infrastrukturnutzung beim Aufbau eines UMTS-Netzwerks und das Gebot "wettbewerblicher Unabhängigkeit", K & R 2001, 281. (kurz [9])

Die sechs Unternehmen, denen im August 2000 Lizenzen zum Betreiben von Übertragungswegen für Mobilkommunikationsdienstleistungen der dritten Generation (Universal Mobile Telecommunications System, UMTS) erteilt wurden, haben nicht nur die regulatorische Bürde von Lizenzkosten in Höhe von jeweils ca. 16 Mrd. DM zu tragen. Sie sehen sich auch mit der Aufgabe konfrontiert, innerhalb kurzer Zeit ein UMTS-Netzwerk zu errichten. Die hierfür aufzuwendenden Kosten werden auf weitere 5 bis 10 Mrd. DM je Lizenznehmer taxiert. Der Beitrag geht der Frage nach, welche telekommunikationsrechtlichen Grenzen den UMTS-Lizenznehmern bei dem Bemühen gesetzt sind, die Kosten zumindest in der Anfangsphase des Netzaufbaus durch die gemeinsame Nutzung von Teilen der Netzinfrastruktur zu senken.
7. Koenig / Neumann, Telekommunikationsrechtliche Optimierung künftiger Lizenz- und Frequenzversteigerungen, ZRP 2001, 252. (kurz [8])

Das Verfahren um die Vergabe der Lizenzen zum Betreiben von Übertragungswegen für Mobilkommunikationsdienstleistungen der dritten Generation (Universal Mobile Telecommunications System, UMTS) sorgte im Jahr 2000 für großes Aufsehen. Die ursprüngliche Euphorie über die pekuniären Begleiterscheinungen dieses Vergabeverfahrens ist mittlerweile einer nüchterneren Betrachtung gewichen. Kritiker befürchten, dass die mit der Versteigerung vorweggenommene Gewinnabschöpfung das Wachstumspotential der Zukunftsbranche Telekommunikation nachhaltig beeinträchtigen könnte. Aber auch das Verfahren selbst wird zunehmend einer kritischen Würdigung unterzogen. Der Beitrag möchte unter Berücksichtigung des gegenwärtigen Diskussionsstandes und mit Blick auf künftige Lizenz- und Frequenz-Versteigerungen die aus telekommunikationsrechtlicher Sicht zentralen Schlussfolgerungen aufzeigen.
6. Koenig / Neumann, Die neue Telekommunikations-Datenschutzverordnung, K & R 2000, 417. (kurz [6])

Unter den Veränderungen, denen sich das deutsche Telekommunikationsrecht im Jahre 2000 ausgesetzt sieht, nimmt ausgerechnet der bislang eher wenig beleuchtete Bereich des Telekommunikations-Datenschutzrechts eine exponierte Stellung ein: Am 17.5.2000 hat das Bundeskabinett die novellierte Telekommunikations-Datenschutzverordnung beschlossen. Der Beitrag stellt die damit auf Verordnungsebene eintretenden Neuerungen vor dem Hintergrund der einschlägigen Vorgaben höherrangigen Rechts dar.
5. Koenig / Neumann, Zusammenschaltungs-Entgeltregulierung unterhalb der Schwelle "beträchtlicher Marktmacht"?, RTkom 2000, 27. (kurz [5])

Der Dritte und Vierte Teil des Telekommunikationsgesetzes (TKG) bieten Ermächtigungsgrundlagen für erhebliche Eingriffe in die privatautonome Gestaltung der Vertragsverhältnisse auf dem deutschen Telekommunikationsmarkt. Die Entgeltregulierung (§§ 23 ff. TKG) und die Bestimmungen über den offenen Netzzugang und die Pflicht zur Zusammenschaltung (§§ 33 ff. TKG) setzen direkt an zentralen marktwirtschaftlichen Steuerungs- und Allokationsmechanismen an. Es stellt sich die Frage, welcher Anwendungsbereich diesen Eingriffsmöglichkeiten angesichts des seit Erlass des TKG veränderten tatsächlichen Umfeldes im Bereich der Telekommunikation und unter Berücksichtigung der gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben zukommt. Ausgangspunkt der Überlegungen ist hierbei die Anwendbarkeit der Entgeltregulierung auf Zusammenschaltungsanordnungen nach § 37 TKG.
4. Koenig / Neumann, Rechtliches und organisatorisches Umfeld der Satellitenkommunikation, MMR 2000, 151. (kurz [4])

Als die Firma Iridium im Sommer 1999 nur wenige Monate nach der Inbetriebnahme ihres globalen Satellitentelefonnetzes einen Antrag nach Kapitel Elf des US-Konkursrechtes stellen musste, rückte der Bereich der Satellitenkommunikation ins öffentliche Bewusstsein. In den letzten Jahren wurde das Weltall als Operationsgebiet immer gefragter und mit der 66 Satelliten starken Iridium-Raumflotte hat der Boom des Telekommunikationssektors nun im wahrsten Sinne des Wortes außerirdische Dimensionen erreicht. Die Bedeutung der Satellitenkommunikation für die Errichtung der Informationsgesellschaft darf mithin nicht unterschätzt werden, zumal sich im Zeitalter der Globalisierung auch die Anforderungen der Praxis gewandelt haben, sich z. B. mobile Kommunikation großer Beliebtheit erfreut und interkontinentale Telekommunikationsverbindungen längst zu etwas Alltäglichem geworden sind. Leider ist jedoch das rechtliche und organisatorische Umfeld, welches die dynamische Entwicklung dieses Marktes einerseits mitgestaltet und andererseits von ihr des Öfteren auch überholt wird, alles andere als einfach strukturiert. Hier einen ersten Überblick zu verschaffen ist vordringliche Aufgabe des Aufsatzes, wobei den Aktivitäten der Europäischen Gemeinschaft besonderes Augenmerk zuteil wird. Dabei liegt ein Schwerpunkt auf Fragen der Funkfrequenzverwaltung. Entwicklungen, die mit dem so genannten "Erdsegment" zusammenhängen, bleiben weitgehend ausgeklammert.
3. Koenig / Neumann, Internet-Protokoll-Adressen als "Nummern" im Sinne des Telekommunikationsrechts?, K & R 1999, 145. (kurz [2])

Als das Telekommunikationsgesetz (TKG) am 1. August 1996 in Kraft trat, war das "Internet" bereits in die Boom-Phase eingetreten. Dennoch wurde es - anders als 1997 bei der Verabschiedung des Informations- und Kommunikationsdienstegesetzes (IuKDG) - weder im Gesetzestext noch in der Begründung des Gesetzesentwurfes genannt. Mit Blick auf den Charakter der Internet-Adressen als "knappe Güter" gewinnt die Frage an Bedeutung, inwieweit das Nummernregime des § 43 TKG auf das Internet Anwendung findet.
2. Helmke / Müller / Neumann, Internet-Telephony between TKG, IuKDG and the states treaty covering media services, IJCLP 1/1998 WebDoc. 22. (kurz [1])

Mit der Einführung der Internet-Telefonie wurde ein neuer Dienst etabliert, der nicht nur durch die herkömmlichen Merkmale eines Internet-Dienstes gekennzeichnet ist, sondern auch solche gewöhnlicher Telefonie aufweist. Deshalb ist es erforderlich, Internet-Telefonie am Maßstab des deutschen Multimediarechts zu messen.
1. Helmke / Müller / Neumann, Internet-Telefonie zwischen TKG, IuKDG und Mediendienste-Staatsvertrag, JurPC-WebDok. 93/1998. (kurz [0])

Der Aufsatz beschäftigt sich mit der Frage, ob Internet-Telefonie nur dem Telekommunikationsgesetz (TKG) unterfällt oder ob auch das Informations- und Kommunikationsdienstegesetz (IuKDG), respektive sein Artikel 1, das Teledienstegesetz (TDG), oder der Mediendienstestaatsvertrag (MDStV) anwendbar sind.
- Buchbeiträge -
18. Neumann, Das Recht auf telekommunikative Grundversorgung - Endlich schnelles Internet für alle?, in: Baumgärtel / Kiparski (Hrsg.), DGRI Jahrbuch 2021/2022, Köln 2023, S. 207. (kurz [130])

n. v.
17. Neumann / Wilhelm, Rechtliche Aspekte digitaler Bezahlformen, in: Lempp / Pitz / Sickmann (Hrsg.), Die Zukunft des Bargelds, Heidelberg 2018, S. 113. (kurz [111])

n. v.
16. Neumann, Exkurs: Sondernutzungen im Postsektor, in: Groebel / Katzschmann / Koenig / Lemberg (Hrsg.), Postrecht, Frankfurt am Main, 2014, S. 253. (kurz [85])

n. v.
15. Busch / Neumann, Internationales Telekommunikationsrecht, in: Schwarz / Peschel-Mehner (Hrsg.), Recht im Internet, 33. Ergänzungslieferung 2012, Kapitel 14-G 2. (kurz [71])

n. v.
14. Neumann, Grundzüge des Telekommunikationsrechts, in: Schwarz / Peschel-Mehner (Hrsg.), Recht im Internet, 18. Ergänzungslieferung 2008, Kapitel 14-G 1. (kurz [64])

Der Beitrag erläutert die Grundzüge des gesamten deutschen Telekommunikationsrechts mit einem Schwerpunkt auf der Bedeutung für die wirtschaftliche Betätigung und die Nutzung des Internets.
13. Neumann, Rechtliche Chancen und Risiken des "Trusted Computing", in: Pohlmann / Reimer (Hrsg.), Trusted Computing, Wiesbaden 2008, S. 221. (kurz [62])

Als innovative Technologie birgt das "Trusted Computing" rechtliche Chancen wie Risiken. Der nachfolgende Beitrag versucht, beide Seiten der juristischen Bilanz aufzuzeigen. Im Ergebnis dürften die rechtlichen Chancen, die mit vertrauenswürdigen Systemumgebungen verknüpft sind, vor allem dort liegen, wo bestimmte rechtliche Anforderungen an die Systemsicherheit bestehen. Die rechtlichen Risiken liegen demgegenüber primär im wettbewerbsrechtlichen Bereich, da "Trusted Computing" zahlreiche Möglichkeiten eröffnet, um den Wettbewerb auf den Märkten der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) zu beeinträchtigen. Gefahren für den Datenschutz und für die Durchsetzung urheberrechtlicher Schrankenbestimmungen sind demgegenüber nur bedingt rechtlich abbildbar. Insgesamt haben die bisherigen Erfahrungen gezeigt, dass die Entwicklung und Implementierung vertrauenswürdiger Systemumgebungen vor allem durch technische und kommerzielle Interessen getrieben wird, wohingegen der Einfluss der rechtlichen Technikgestaltung als eher gering einzuschätzen ist.
12. Dahlke / Neumann, Der Aufbau des Wettbewerbs aus Sicht der Telekommunikationswirtschaft, in: Hoeren (Hrsg.), Handbuch Wegerechte und Telekommunikation, 2007, S. 447. (kurz [60])

Der Beitrag erörtert zunächst die Frage, welchen Wettbewerbszustand das Telekommunikationsrecht als anzustrebendes Regulierungsziel vorgibt. Daran anknüpfend wird angesichts des wegerechtlichen Oberthemas anhand eines aktuellen Beispiels der Frage nachgegangen, welche Rolle Wegerechte bei der Erreichung dieser wettbewerblichen Zielsetzungen spielen können.
11. Neumann, Entgeltregulierung - ein Vergleich zwischen Strom, Gas und Eisenbahn, in: Ronellenfitsch / Schweinsberg (Hrsg.), Aktuelle Probleme des Eisenbahnrechts XI, Hamburg 2006, S. 155. (kurz [59])

Der Beitrag skizziert zunächst kurz das System der energiewirtschaftlichen Entgeltregulierung. Vor dem Hintergrund der so gewonnenen netzwirtschaftsrechtlichen Erkenntnisse wird der eisenbahnrechtliche Begriff der Entgeltgrundsätze interpretatorisch unter Rückgriff auf das einschlägige Gemeinschaftsrecht, das AEG und die auf seiner Grundlage ergangene neue Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung (EIBV) ausgefüllt. Im Anschluss hieran wird kurz auf die praktisch bedeutsame Frage eingegangen, auf welche Weise die Regulierungsbehörde die Einhaltung der eisenbahnrechtlichen Entgeltmaßstäbe, also die Übereinstimmung der Entgelthöhen mit den eisenbahnrechtlichen Vorschriften über den Zugang zur Eisenbahninfrastruktur, überprüfen kann.
10. Neumann, Entwicklung einer IT-Sicherheitsarchitektur im Wege koordinativer Standardisierung, in: Taeger / Wiebe (Hrsg.), Mobilität - Telematik - Recht, Köln 2005, S. 187. (kurz [51])

Die informationstechnologische Sicherheit wurde im Laufe der letzten Jahre verstärkt zum Gegenstand (hoheitlicher) Regulierung und privater Regulierung. Ein bedeutsamer Teilaspekt hiervon betrifft die Systemintegrität, die gerade auch in mobilen Umgebungen zunehmend an Relevanz gewinnt. Der Beitrag zeigt am Beispiel der vertrauenswürdigen Systemumgebungen ("Trusted Computing") die Möglichkeiten und Grenzen koordinativer Standardisierung als eines Mittels privater Regulierung bei der Verbesserung der Systemintegrität, die sowohl privatwirtschaftlichen als auch Gemeinwohlinteressen dient.
9. Neumann, Quelloffene Software auf Ebene der Europäischen Gemeinschaft, in: Lutterbeck / Gehring / Bärwolff (Hrsg.), Open Source Jahrbuch 2005, Berlin 2005, S. 221. (kurz [47])

Software ist seit jeher ein kaum an nationale Grenzen gebundenes Gut, die nationale Steuerungsfähigkeit auf diesem Gebiet entsprechend eingeschränkt. Umso bedeutsamer sind für die betreffenden Märkte und Akteure die Ziele und Initiativien inter- und supranationaler Organisationen wie insbesondere auch der Europäischen Gemeinschaft (EG). Der Beitrag schildert die - bislang noch im Wesentlichen fragmentarischen - Ansätze der EG mit Bezug auf quelloffene Software (Open-Source-Software) und die gegenwärtige Tätigkeit der EG auf diesem Gebiet. Dabei dienen die Maßnahmen zur Interoperabilitätsförderung und die Richtlinie zur Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen (Softwarepatente) als Referenzpunkt auf Mikroebene vor dem Hintergrund der Makroebene des Primärrechts.
8. Koenig / Neumann, Wettbewerbsrechtliche Aspekte vertrauenswürdiger Systemumgebungen, in: Koenig / Neumann / Katzschmann (Hrsg.), Trusted Computing, Heidelberg 2004, S. 100. (kurz [40])

Die Zusammenarbeit führender Unternehmen der Hardware- und Softwareindustrie in der Trusted Computing Platform Alliance und nun auch in der Trusted Computing Group ruft das Wettbewerbsrecht als Garant funktionsfähiger Märkte und eines freien Wettbewerbs auf den Plan. Und auch die angekündigte Entwicklung eines vertrauenswürdigen Betriebssystems wird dann zu einem wettbewerbsrechtlich relevanten Tatbestand, wenn es um das Produkt eines marktbeherrschenden Unternehmen geht. Auf Grundlage einer Einführung in die technischen und wirtschaftlichen Hintergründe vertrauenswürdiger Systemumgebungen unter Schwerpunktsetzung auf die wettbewerblichen Auswirkungen legt der Beitrag die wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen dar, die bei der Einführung dieser neuen Technologie zu berücksichtigen sein werden.


Rezensionen: Wobst, in: iX 9/2004, 131


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7. Koenig / Loetz / Neumann, Innovation im Spannungsverhältnis von Markt und Regulierung, in: Klumpp / Kubicek / Roßnagel (Hrsg.), next generation information society?, Mössingen-Talheim 2003, S. 403. (kurz [37])

Während Innovation Freiheit erfordert, gestaltet Regulierung Freiheit aus. Der Beitrag widmet sich diesem Spannungsverhältnis und skizziert verschiedene Ansätze, auf den Innovationsprozess mittels Regulierung einzuwirken. Der Bogen wird dabei von der proaktiven Innovationsregulierung über das im Wesentlichen lediglich reaktive Wettbewerbsrecht hin zu sektorspezifischer Regulierung am Beispiel des Telekommunikationsrechts gespannt.


Zweitveröffentlichung: telekom praxis 3/2004, 22


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6. Koenig / Neumann, Satellite Communications, in: Koenig / Bartosch / Braun (Hrsg.), EC Competition and Telecommunications Law, Den Haag / London / New York 2002, S. 713. (kurz [21])

Die Regulierung der Satellitenkommunikation war schon immer ein Fremdkörper im Telekommunikationsrecht. Da Satelliten im Weltraum operieren, wirft ihre Regulierung nicht nur schwierige technische Fragen auf, sondern auch viele rechtliche Probleme im Schnittbereich des Telekommunikationsrechts, des Völkerrechts und einer Vielzahl nationaler Regulierungen. Deshalb erschließen sich die regulatorischen Probleme, die mit der Satellitenkommunikation einhergehen, nicht bei isolierter Betrachtung des Telekommunikationsrechtsrahmens der Europäischen Gemeinschaft. Aus diesem Grund gibt der Beitrag auch eine Einführung in das Völkerrecht der Satellitenkommunikation.


Rezensionen: Klotz, in: E. C. L. R. 2003, 93; Kurth, in: K&R 2003, 75; Holznagel, in: MMR 3/2003, XXVII; Schuster, in: CR 2003, 464; Gramlich, in: TKMR 2003, 386; Tschentscher / Sommer, in: ZUM 2003, 512; Holznagel, in: WuW 2003, 1050; Sauter, in: C. T. L. R. 2003, 210


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5. Neumann, The European Regulatory Framework for Standardisation in the Telecommunications Sector, in: Koenig / Bartosch / Braun (Hrsg.), EC Competition and Telecommunications Law, Den Haag / London / New York 2002, S. 617. (kurz [20])

Nicht nur die Verwaltung knapper und endlicher Güter muss in einem breiteren Kontext gesehen werden. Dasselbe gilt für regulatorische Maßnahmen, welche die Entwicklung und Implementierung von Telekommunikationsstandards betreffen. Informationstechnologiestandards, einschließlich Telekommunikationsstandards, haben in den letzten zwanzig Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Einerseits sind internationale Standards für die internationale Telekommunikation erforderlich, um nicht zu sagen grundlegend. Andererseits ist die Standardisierung eine sehr komplexe Aufgabe, da Standards wettbewerbsbeschränkende Auswirkungen haben können: sie können Innovationen behindern, ein bestimmtes Stadium der technischen Entwicklung festschreiben und Marktteilnehmer vom Wettbewerb ausschließen. Darüber hinaus können Standards sogar erst in der Zukunft entstehende Märkte antizipieren und vorformen. Aus all diesen Gründen sind Telekommunikationsstandards auch für den Binnenmarkt der Europäischen Gemeinschaft von großer Bedeutung. Nach einer kurzen Einführung in die Theorie und die ökonomische Relevanz von Standards wird in diesem Beitrag der europäische Rahmen zur Regulierung der Standardisierung im Telekommunikationsbereich detailliert beschrieben.


Rezensionen: Klotz, in: E. C. L. R. 2003, 93; Kurth, in: K&R 2003, 75; Holznagel, in: MMR 3/2003, XXVII; Schuster, in: CR 2003, 464; Gramlich, in: TKMR 2003, 386; Tschentscher / Sommer, in: ZUM 2003, 512; Holznagel, in: WuW 2003, 1050; Sauter, in: C. T. L. R. 2003, 210


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4. Koenig / Neumann, The European Regulatory Framework for the Administration of Scarce and Finite Resources, in: Koenig / Bartosch / Braun (Hrsg.), EC Competition and Telecommunications Law, Den Haag / London / New York 2002, S. 511. (kurz [19])

Die Regulierung der meisten besonderen Bereiche des Telekommunikationssektors, wie etwa der Satellitenkommunikation, des UMTS-Mobilfunks oder des Internet-Bereichs, um nur die offensichtlichsten Fälle zu nennen, muss im Kontext der globalen Bestimmungen, Abhängigkeiten und Institutionen gesehen werden und kann ohne die Kenntnis dieses Rahmens nicht verstanden werden. Das betrifft insbesondere die Verwaltung knapper und endlicher Güter, insbesondere von Frequenzen und Nummern, Adressen und Namen. Aus diesem Grund gibt der Beitrag zunächst einen kurzen Überblick über diese grundlegenden technischen Schlüsselbegriffe als Einführung in den europäischen Rahmen der Regulierung knapper und endlicher Güter. Daran anschließend beschreibt der Beitrag diesen Regulierungsrahmen im Detail.


Rezensionen: Klotz, in: E. C. L. R. 2003, 93; Kurth, in: K&R 2003, 75; Holznagel, in: MMR 3/2003, XXVII; Schuster, in: CR 2003, 464; Gramlich, in: TKMR 2003, 386; Tschentscher / Sommer, in: ZUM 2003, 512; Holznagel, in: WuW 2003, 1050; Sauter, in: C. T. L. R. 2003, 210


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3. Koenig / Neumann / Koch, Authorisations, in: Koenig / Bartosch / Braun (Hrsg.), EC Competition and Telecommunications Law, Den Haag / London / New York 2002, S. 441. (kurz [18])

Genehmigungen sind ein Schlüsselkonzept der Telekommunikationsregulierung auf Gemeinschaftsebene. Der Beitrag schildert die Vorgaben des bisherigen Rechtsrahmens sowie die erheblichen Veränderungen, welche die neue Genehmigungsrichtlinie mit sich bringt.


Rezensionen: Klotz, in: E. C. L. R. 2003, 93; Kurth, in: K&R 2003, 75; Holznagel, in: MMR 3/2003, XXVII; Schuster, in: CR 2003, 464; Gramlich, in: TKMR 2003, 386; Tschentscher / Sommer, in: ZUM 2003, 512; Holznagel, in: WuW 2003, 1050; Sauter, in: C. T. L. R. 2003, 210


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2. Koch / Neumann, Fundamente des deutschen Rechts - zum Verhältnis von Art. 22 GG und § 123 StGBKochNeumann-PDF, in: Koch / Neumann (Hrsg.), FS-Celsen, Münster 2001, S. 101. (kurz [15])

Der Beitrag untersucht die Parallelen zwischen Art. 22 GG, der zentralen Norm des Grundgesetzes, und § 123 StGB, ihrem Pendant im Bereich des Strafgesetzbuches. Als Ergebnis wird eine neue Dogmatik entwickelt, die das Strafrecht und das öffentliche Recht miteinander verbindet und in Einklang bringt.


Rezensionen: Hartmann, in: alexander-hartmann.de


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1. Koch / Neumann, Die Wahrheit über Art. 22 GG, in: Koch / Neumann (Hrsg.), FS-Celsen, Münster 2001, S. 201. (kurz [14])

Art. 22 GG wird in der wissenschaftlichen Diskussion noch weitgehend vernachlässigt. Der Beitrag zeigt die zentrale Bedeutung dieser Norm im System des Grundgesetzes auf.


Rezensionen: Hartmann, in: alexander-hartmann.de


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- Entscheidungsanmerkungen -
3. Neumann, Anmerkung zum Urteil des EuGH vom 20.12.2017, N&R 2018, 111. (kurz [106])

n. v.
2. Kühling / Neumann, Anmerkung zum Urteil des AG Darmstadt vom 30.06.2005, K&R 2005, 478. (kurz [52])

Die Anmerkung beschäftigt sich mit einem zivilrechtlichen Urteil des AG Darmstadt, das über die telekommunikations-datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Speicherung von IP-Adressen und anderen Verkehrsdaten bei der Inanspruchnahme von Pauschaltarifen (Flatrates) zu befinden hatte.
1. Neumann, Anmerkung zum Urteil des AG Stuttgart vom 07.10.2004, CR 2005, 70. (kurz [46])

Die Anmerkung beschäftigt sich mit einem strafrechtlichen Urteil des AG Stuttgart, in dem ein Bürgerrechtler wegen des Setzens von Links auf strafbare Inhalte verurteilt wurde, ohne dass der informatorische bzw. satirische Kontext hinreichend gewürdigt wurde.
- Kurze Beiträge und Editorials -
4. Neumann, Neue Hoffnung für ein Netzwirtschaftsregulierungsgesetz?, N&R 2021, 193. (kurz [119])

n. v.
3. Neumann, Wettbewerb im Postbereich: auferstanden aus Ruinen und der Zukunft zugewandt?, N&R 2012, 249. (kurz [76])

n. v.
2. Dahlke / Neumann, Regulatorischer Jugendwahn? – zur Behandlung "neuer Märkte" im Telekommunikationsrecht, MMR 6/2006, XXII. (kurz [58])

Die Diskussion um den Ausbau des Glasfasernetzes der DTAG hat eine regulierungspolitische Kontroverse über die Regulierung sog. "neuer Märkte" ausgelöst. In dem am 31.1.2006 vorgelegten Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften ist mit § 9a eine Regelung enthalten, die eine regulatorische Sonderbehandlung für solche Märkte zur Folge hätte. Darüber hinaus hat die BNetzA eine Anhörung zur Entwicklung eines Regulierungskonzeptes für "neue Märkte" durchgeführt. Der Beitrag analysiert diese Entwicklungen und die Anwendung des geltenden Telekommunikationsrechts auf "neue Märkte".


Zweitveröffentlichung:VATM-Jahrbuch 2006, 68
1. Koenig / Neumann, Der Arbeitsentwurf zur Novellierung des TKG und die regulatorischen Herausforderungen des Internet-Zeitalters, K & R 2003, 217. (kurz [31])

Das geltende Telekommunikationsgesetz (TKG) ist auf die herkömmlichen Märkte der Telekommunikation zugeschnitten. Den regulatorischen Herausforderungen der Internet-Märkte ist es nur bedingt gewachsen. Seit dem 20. 2. 2003 liegt ein erster Arbeitsentwurf der Abteilung VII des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Novellierung des TKG vor. Der Beitrag analysiert, inwieweit hierin die Defizite des geltenden Telekommunikationsrechts mit Blick auf die Internet-Märkte behoben wurden.
- Buchbesprechungen -
20. Neumann, Kühling, Jürgen/Otte, Karsten (Hrsg.): AEG/ERegG - Allgemeines Eisenbahngesetz Eisenbahnregulierungsgesetz, München: C. H. Beck, 2020, 1751 S., geb., 349,00 Euro, N&R 2020, 282. (kurz [118])

n. v.
19. Neumann, Kment, Martin (Hrsg.): Energiewirtschaftsgesetz, Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft, 2. A., 2019, 1 390 S., geb., 228,00 Euro, N&R 2020, 242. (kurz [117])

n. v.
18. Neumann, Weyer, Hartmut: Energienetze, EEG und Energiewende – 50 Jahre Institut für deutsches und internationales Berg- und Energierecht der TU Clausthal, Veröffentlichungen zum deutschen und europäischen Energierecht, Bd.178, Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft, 2014, 134 S., brosch., 34,00 Euro, N&R 2019, 38. (kurz [113])

n. v.
17. Neumann, Staebe, Erik (Hrsg.): Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG), München: Verlag C. H. Beck, 2018, 562 S., geb., 129,00 Euro, N&R 2018, 104. (kurz [108])

n. v.
16. Neumann, Bary, Tarek-Leander: Kommunaler Netzausbau in der Telekommunikation - Nationale und europäische Rahmenbedingungen für den Infrastrukturausbau, Schriften zum Bau- und Vergaberecht, Bd. 19, Hamburg: Verlag Dr. Kovac, 2014, 468 S., brosch., 129,80 Euro, N&R 2018, 102. (kurz [107])

n. v.
15. Neumann, Baur, Jürgen F./Salje, Peter/Schmidt-Preuß, Matthias (Hrsg.): Regulierung in der Energiewirtschaft - Ein Praxishandbuch, Köln: Carl Heymanns Verlag, 2. A., 2016, 1 844 S., geb., 249,00 Euro, N&R 2016, 113. (kurz [100])

n. v.
14. Neumann, Arndt, Hans-Wolfgang/Fetzer, Thomas/Scherer, Joachim/Graulich, Kurt (Hrsg.): TKG - Telekommunikationsgesetz, Kommentar, Berlin: Erich Schmidt Verlag, 2. A., 2015, 2 704 S., geb., 284,00 Euro, N&R 2016, 18. (kurz [99])

n. v.
13. Neumann, Heise, Elisabeth, Die Deutsche Bahn AG zwischen Wirtschaftlichkeit und Gemeinwohlverantwortung - Eine Untersuchung des Art. 87e GG und der besonderen Bedeutung der Eigentümerstellung des Bundes, Studien zum Gesellschaftsrecht, Bd. 2, Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft, 2013, 434 S., brosch., 99,00 Euro, N&R 2015, 291. (kurz [98])

n. v.
12. Neumann, Klindt, Thomas (Hrsg.), Produktsicherheitsgesetz - ProdSG. Kommentar. 2. Auflage (Gelbe Erläuterungsbücher). - München, Beck 2015. XXVII, 938 S., geb. Euro 125,-. ISBN: 978-3-406-63687-5, NVwZ 2015, 877. (kurz [96])

n. v.
11. Neumann, Kment, Martin (Hrsg.): Energiewirtschaftsgesetz, Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft, 2015, 1 187 S., geb., 198,00 Euro, N&R 2015, 160. (kurz [95])

n. v.
10. Neumann, Hermes, Georg/Sellner, Dieter (Hrsg.): Beck'scher AEG-Kommentar, 2. A., München: Verlag C. H. Beck, 2014, 1 306 S., geb., 239,00 Euro, N&R 2015, 106. (kurz [94])

n. v.
9. Neumann, Scholtka, Boris/Brucker, Guido: Entgeltregulierung der Energienetze - Eine Bestandsaufnahme anhand der Rechtsprechung, Berlin: Erich Schmidt Verlag, 2013, 137 S., brosch., 28,00 Euro, N&R 2015, 33. (kurz [93])

n. v.
8. Neumann, Ludwigs, Markus: Unternehmensbezogene Effizienzanforderungen im Öffentlichen Recht - Unternehmenseffizienz als neue Rechtskategorie, Das Öffentliche Recht, Habilitationen, Bd.1, Berlin: Duncker & Humblot, 2013, 674 S., geb., 98,90 Euro, N&R 2015, 33. (kurz [92])

n. v.
7. Neumann, De Witt, Siegfried/Scheuten, Frank-Jochen: NABEG - Netzausbaubeschleunigungsgesetz Ãœbertragungsnetz mit Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) - Kommentar, München: Verlag C.H. Beck, 2013, 654 S., geb., 129,00 Euro, N&R 2014, 240. (kurz [88])

n. v.
6. Neumann, Koleva, Raliza: Die Preismissbrauchskontrolle nach § 29 GWB, Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft, 2013, 414 S., brosch., 108,00 Euro, N&R 2014, 103. (kurz [86])

n. v.
5. Neumann, Boesche, Katharina Vera/Franz, Oliver/Fest, Claus/Gaul, Armin Joachim (Hrsg.): Berliner Handbuch zur Elektromobilität, München: Verlag C. H. Beck, 2013, 540 S., geb., 149,00 Euro, N&R 2014, 37. (kurz [84])

n. v.
4. Neumann, Mitto, Lutz: Energierecht, Kompass Recht, Stuttgart: Verlag W. Kohlhammer, 2013, 160 S., geb., 19,90 Euro, N&R 2014, 35. (kurz [83])

n. v.
3. Neumann, Spindler, Gerald / Schmitz, Peter / Geis, Ivo: TDG - Teledienstegesetz, Teledienstedatenschutzgesetz, Signaturgesetz, C. H. Beck, München 2004, CR 2005, R44. (kurz [48])

Besprechung des Kommentars zum Teledienstegesetz (TDG), Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) und Signaturgesetz (SigG) aus der "Gelben Reihe" des Beck-Verlages, der das Angebot an telemedienrechtlichen Kommentaren des Verlages nicht nicht vortrefflich ergänzt, sondern krönt.
2. Neumann, Klindt, Thomas: Produktsicherheitsgesetz (ProdSG), C. H. Beck, München 2001, NVwZ 2003, 1359. (kurz [36])

Besprechung des Kommentars zum Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) aus der "Gelben Reihe" des Beck-Verlages, der den Spagat zwischen praktischer Nützlichkeit und wissenschaftlichem Anspruch bravourös meistert.
1. Neumann, Mayer, Patrick G.: Das Internet im öffentlichen Recht - unter Berücksichtigung europarechtlicher und völkerrechtlicher Vorgaben, Tübinger Schriften zum Staats- und Verwaltungsrecht, Duncker & Humblot, Berlin 1999, K & R 2000, Heft 10, S. VI. (kurz [7])

Besprechung der bahnbrechenden Dissertation von Dr. Patrick Mayer, in welcher sich dieser schon zu einem frühen Zeitpunkt des kommerziellen Erfolgs des Internets ausführlich mit den regulatorischen Vorgaben der Internet-Kommunikation beschäftigte.

Sonstige Veröffentlichungen
- Artikel -
4. Neumann, Postporto war zu hoch - BVerwG bewilligt Rechtsschutz, Legal Tribune Online v. 6.8.2015. (kurz [97])

n. v.
3. Koenig / Neumann, "Trusted Computing"-Initiative und Wettbewerbsrecht - ... und raus bist du, iX 11/2003, 107. (kurz [33])

Der Beitrag stellt die wettbewerbsrechtlichen Implikationen vertrauenswürdiger Rechnerplattformen, wie sie von der Trusted Computing Platform Alliance (TCPA) und der Trusted Computing Group (TCG) spezifiziert wurden bzw. werden, und der Entwicklung eines vertrauenswürdigen Betriebssystems (NGSCB) durch das Unternehmen Microsoft dar.


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2. Koenig / Neumann, Flexibel interpretieren, Financial Times Deutschland, 21. Oktober 2002, 31. (kurz [22])

In dem Artikel werden die regulatorischen Handlungsoptionen beschrieben, mit denen der Wettbewerb im UMTS-Markt gestärkt werden kann.


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1. Neumann / Celsen, Computer - dein Freund und Helfer, Xcentric 2000, Heft 1, 18. (kurz [3])

Der Artikel beschäftigt sich mit der zunehmenden Integration des Computers in das Alltagsleben in Zeiten des Internets und der DVD.
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